Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nadicon GmbH
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit sowie die vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen der Nadicon GmbH und ihren Kunden.
1. Allgemeine Grundlagen
1.1 Die Nadicon GmbH (nachfolgend „Nadicon“) erbringt sämtliche Beratungsleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie des jeweiligen schriftlichen Angebots.
1.2 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Nadicon hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von Nadicon bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Umfang der Beratungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot von Nadicon.
2.2 Angebote sind, sofern nicht anders vermerkt, vier Wochen gültig.
2.3 Nadicon kann dem Auftraggeber Empfehlungen aussprechen, übernimmt jedoch keine Verantwortung für deren Umsetzung oder daraus resultierende Entscheidungen.
2.4 Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Bei online gebuchten Beratungsterminen kommt der Vertrag bereits mit Abschluss der Terminbuchung zustande.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
3.2 Der Auftraggeber informiert Nadicon über vorherige oder laufende relevante Beratungsprojekte Dritter.
3.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die im Angebot beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.
3.4 Entscheidungen, Genehmigungen und Freigaben, die für die Projektdurchführung notwendig sind, werden vom Auftraggeber zeitnah eingeholt.
3.5 Sofern Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbracht werden, stellt dieser eine geeignete Arbeitsumgebung kostenfrei zur Verfügung.
3.6 Verzögerungen infolge unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen Nadicon zur Anpassung von Zeitplänen und zur Geltendmachung von Mehraufwänden.
4. Durchführung der Leistungen
4.1 Nadicon schuldet die Durchführung der im Angebot beschriebenen Beratungsleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
4.2 Nadicon darf sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter bedienen.
4.3 Der Einsatz bestimmter Mitarbeiter erfolgt nach Möglichkeit entsprechend den Wünschen des Auftraggebers, kann jedoch im Ermessen von Nadicon angepasst werden
4.4 Nadicon ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete digitale Werkzeuge einschließlich KI-gestützter Systeme einzusetzen, sofern die finale inhaltliche Prüfung und Verantwortung bei Nadicon verbleibt.
5. Nutzungsrechte, geistiges Eigentum und Vertraulichkeit
5.1 Alle von Nadicon erstellten oder zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Nadicon.
5.2 Der Auftraggeber darf diese Unterlagen ausschließlich für interne Zwecke im Rahmen des jeweiligen Projekts verwenden. Eine Veränderung oder Weitergabe ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nadicon nicht gestattet.
5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich sämtlicher nicht-öffentlicher Informationen aus dem Vertragsverhältnis.
5.4 Die Vertraulichkeit gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
6. Datenschutz
6.1 Nadicon verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
6.2 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind unter www.nadicon.de/datenschutz abrufbar.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Das Honorar richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und wird im Angebot ausgewiesen. Bei Fehlen einer Vereinbarung gilt ein marktübliches Honorar als vereinbart.
7.2 Auslagen und Reisespesen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
7.3 Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.4 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
7.5 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich zu erheben. Unterbleiben sie, gelten die Rechnungen als anerkannt.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
8.2 Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Aufwände sind bei Vertragsende vollständig zu vergüten.
9. Haftung
9.1 Nadicon haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Nadicon nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
9.2 Die Haftung ist der Höhe nach auf 50 % des Netto-Auftragswerts des jeweiligen Projekts, maximal jedoch EUR 100.000, beschränkt.
9.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden oder sonstige reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
9.4 Die persönliche Haftung von Organen, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern von Nadicon ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Referenznennung
10.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Nadicon den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie eine sachliche Projektbeschreibung zu Referenzzwecken (z. B. Website, Präsentationen, Angebote) nutzen darf.
10.2 Dies gilt nur, sofern keine vertraulichen Inhalte offenbart werden. Der Auftraggeber versichert, zur Einräumung der Nutzungsrechte an Logo/Marke berechtigt zu sein.
11. Abwerbeverbot
11.1 Dem Auftraggeber ist es untersagt, während der Vertragslaufzeit und für sechs Monate danach Mitarbeiter von Nadicon abzuwerben oder anzustellen, die direkt mit dem Projekt befasst waren.
11.2 Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50.000 fällig.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Nadicon ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf verbundene Unternehmen zu übertragen.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle von Widersprüchen vor.
12.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig.
12.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Stand: 19.02.2026