Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nadicon GmbH

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit sowie die vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen der Nadicon GmbH und ihren Kunden.

1. Allgemeine Grundlagen

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

1.2 Die Nadicon GmbH (nachfolgend „Nadicon“) erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie des jeweiligen schriftlichen Angebots.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.4 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Nadicon hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform. Mündliche Nebenabreden sollen in Textform von beiden Parteien bestätigt werden.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Umfang der von Nadicon geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot von Nadicon.

2.2 Angebote sind, sofern nicht anders vermerkt, vier Wochen gültig.

2.3 Soweit Nadicon Empfehlungen ausspricht, obliegen deren Umsetzung sowie die darauf beruhenden unternehmerischen Entscheidungen allein dem Auftraggeber.

2.4 Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Bei online gebuchten Beratungs- oder Sparring-Terminen kommt der Vertrag bereits mit Abschluss der Terminbuchung zustande.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.

3.2 Der Auftraggeber informiert Nadicon über vorherige oder laufende relevante Projekte Dritter.

3.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die im Angebot beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.

3.4 Entscheidungen, Genehmigungen und Freigaben, die für die Projektdurchführung notwendig sind, werden vom Auftraggeber zeitnah eingeholt.

3.5 Sofern Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbracht werden, stellt dieser eine geeignete Arbeitsumgebung kostenfrei zur Verfügung.

3.6 Verzögerungen infolge unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen Nadicon zur Anpassung von Zeitplänen und zur Geltendmachung von Mehraufwänden.

4. Durchführung der Leistungen

4.1 Nadicon schuldet die Durchführung der im Angebot beschriebenen Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

4.2 Nadicon ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder qualifizierte Dritte erbringen zu lassen, soweit hierdurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.

4.3 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, entscheidet Nadicon nach eigenem Ermessen über den Einsatz und Austausch der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen. Wünsche des Auftraggebers wird Nadicon nach Möglichkeit berücksichtigen.

4.4 Nadicon ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete digitale Werkzeuge einschließlich KI-gestützter Systeme einzusetzen, sofern die finale inhaltliche Prüfung und Verantwortung bei Nadicon verbleibt.

4.5 Selbständige Leistungserbringung / keine Arbeitnehmerüberlassung

4.5.1 Nadicon erbringt sämtliche Leistungen als selbständige Unternehmerin in eigener Verantwortung und eigener Organisation.

4.5.2 Die Parteien sind sich einig, dass durch den Vertrag weder ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Nadicon oder den von Nadicon eingesetzten Personen noch eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes begründet wird.

4.5.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die aus geschäftlichen und fachlichen Gründen erforderlichen Anforderungen, Projektziele, Ansprechpartner sowie Termine und Meilensteine im Rahmen des vereinbarten Leistungsgegenstands festzulegen.

4.5.4 Die Entscheidung über die konkrete Art und Weise der Leistungserbringung, die interne Organisation, den Einsatz eigener oder externer personeller Ressourcen sowie die zeitliche und örtliche Disposition der Leistungserbringung verbleibt vorbehaltlich projektbedingter Abstimmungen mit betrieblichen Abläufen sowie berechtigten Sicherheits- und Compliance-Anforderungen des Auftraggebers bei Nadicon.

4.5.5 Soweit für die Leistungserbringung Abstimmungen mit dem Auftraggeber erforderlich sind, begründet dies kein arbeitsrechtliches Weisungsrecht des Auftraggebers gegenüber Nadicon oder den von Nadicon eingesetzten Personen.

4.5.6 Nadicon ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein, soweit hierdurch berechtigte Interessen des Auftraggebers, insbesondere Vertraulichkeits- oder Wettbewerbsinteressen, nicht beeinträchtigt werden.

4.5.7 Nadicon erbringt die Leistungen grundsätzlich unter Einsatz eigener Betriebsmittel und aus ihrer eigenen Organisation heraus. Soweit projektbedingt eine Tätigkeit in Räumen des Auftraggebers oder unter Nutzung dessen Infrastruktur erforderlich ist, erfolgt dies ausschließlich insoweit, als dies für die vertragsgemäße Leistungserbringung notwendig ist.

5. Nutzungsrechte und Vertraulichkeit

5.1 Sämtliche Rechte an von Nadicon erstellten oder zur Verfügung gestellten Unterlagen, Arbeitsergebnissen, Konzepten, Methoden, Vorlagen, Tools und sonstigen Materialien verbleiben, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, bei Nadicon.

5.2 Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Vertrags überlassenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne geschäftliche Zwecke. Er ist berechtigt, diese intern weiterzugeben und zu bearbeiten, soweit dies für die Nutzung und Umsetzung im Unternehmen des Auftraggebers erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens des Auftraggebers sowie jede darüber hinausgehende Nutzung bedürfen der vorherigen Zustimmung von Nadicon.

5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich sämtlicher nicht-öffentlicher Informationen aus dem Vertragsverhältnis.

5.4 Die Vertraulichkeit gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

6. Datenschutz

6.1 Nadicon verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

6.2 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind unter www.nadicon.de/datenschutz abrufbar.

6.3 Soweit Nadicon im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Parteien hierbei in einem Verhältnis der Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO stehen, werden die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Das Honorar richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und wird im Angebot ausgewiesen. Bei Fehlen einer Vereinbarung gilt ein marktübliches Honorar als vereinbart.

7.2 Auslagen und Reisespesen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

7.3 Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.4 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

7.5 Rechnungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Zugang zu prüfen; etwaige Einwendungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen in Textform mitzuteilen. Die Verpflichtung zur fristgerechten Mitteilung dient der zeitnahen Klärung und lässt gesetzliche Einwendungen des Auftraggebers unberührt.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1 Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

8.2 Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Aufwände sind bei Vertragsende vollständig zu vergüten.

9. Haftung

9.1 Die Haftung von Nadicon auf Schadensersatz ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eingeschränkt.

9.2 Nadicon haftet nicht bei einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

9.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9.5 Soweit die Haftung von Nadicon ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

10. Referenznennung

10.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Nadicon den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie eine sachliche Projektbeschreibung zu Referenzzwecken (z. B. Website, Präsentationen, Angebote) verwenden darf.

10.2 Dies gilt nur, sofern keine vertraulichen Inhalte offenbart werden.

10.3 Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch bedarf mindestens der Textform.

11. Abwerbeverbot

11.1 Dem Auftraggeber ist es untersagt, während der Vertragslaufzeit und für sechs Monate nach deren Beendigung aktiv Mitarbeiter von Nadicon abzuwerben, die am Projekt beteiligt waren.

11.2 Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen Ziffer 11.1, hat er Nadicon den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Ersatzfähig sind insbesondere Kosten der Ersatzbeschaffung, Einarbeitungsaufwand, Projektverzögerungen, Ausfall von abrechenbaren Einsatztagen sowie entgangener Gewinn, soweit diese Schäden kausal auf den Verstoß zurückzuführen sind.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Nadicon ist berechtigt, Rechte aus dem Vertrag auf verbundene Unternehmen zu übertragen. Die darüber hinausgehende Übertragung des Vertrags auf ein verbundenes Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert werden darf.

12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle von Widersprüchen vor.

12.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig.

12.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: 09.04.2026

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